In der Satzung heißt es unter § 19 III ( 3.) „Der Vorstand ist berechtigt, verdienstvolle Mitglieder des Vorstandes auf Lebenszeit zu berufen, wenn sie mindestens 10 Jahre dem Vorstand angehört haben”. Diese können als beschlussfähige Mitglieder an den Sitzungen des erweiterten Vorstandes teilnehmen.
Aus unserer Tischgemeinschaft zum Ehrenmitglied des Vorstandes des Heimatvereins ernannt wurde: